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Arzt Überprüfung eines Formulars

DIE MEDIZINISCHE FACHSPRACHPRÜFUNG

Seit dem Jahr 2014 werden in Deutschland medizinische Fachsprachprüfungen durchgeführt. Je nach Bundesland werden diese von den zuständigen Ärztekammern oder auch von staatlich anerkannten Einrichtungen, die ähnliche Prüfungen stellen, durchgeführt. Grund für die Durchführung der medizinischen Fachsprachprüfung sind die hohen Anforderungen der Kommunikation zwischen Arzt und Patient, wie auch zwischen Arzt und Arzt. Somit müssen ausländische Ärzte und Ärztinnen, die ihr Studium oder ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, ihre Deutschsprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) anhand der Prüfung bestätigen und nachweisen lassen.

Die Fachsprachprüfung (FSP): Services

VORAUSSETZUNG FÜR DIE MEDIZINISCHE FACHSPRACHPRÜFUNG

Neben dem Antrag zur Approbation in dem gewählten Bundesland müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 (ebenfalls nach dem GER) vorhanden und durch ein anerkanntes Institut zertifiziert worden sein.

ABLAUF DES VERFAHRENS UND DER MEDIZINISCHEN FACHSPRACHPRÜFUNG

Nachdem der Antrag auf Approbation genehmigt wurde, wird die medizinische Fachsprachprüfung angemeldet. In den meisten Bundesländern erfolgt die Anmeldung durch den Arzt/die Ärztin selbst, in manchen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Sachsen wird dies von den Behörden übernommen. 


In der Regel werden die Termine für Prüfungen nach Zahlungseingang der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Landesärztekammer vergeben. Der Antragsteller erhält dann ein Schreiben, in dem ihm neben dem Termin alle notwendigen Informationen für die Prüfung mitgeteilt werden. Die Wartezeiten auf einen Termin der Prüfung sind ganz unterschiedlich und hängen von der Nachfrage der Prüfung im jeweiligen Bundesland ab. Somit können diese Wochen oder Monate betragen. In den Bundesländern Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein ist dies anders, dort werden andere anerkannte medizinische Sprachprüfungen auf dem Sprachniveau C1 absolviert, für die sich die Ärzte selbst einen Termin aussuchen können. 


Die medizinische Fachsprachprüfung ist eine Einzelprüfung, das bedeutet, dass jeder Arzt und jede Ärztin einzeln von der Kommission geprüft wird. Die Prüfung der Ärztekammern ist praxisnah gestaltet und dauert 60 Minuten, jedoch werden die Ärzte gebeten 2-3 Stunden Zeit mitzubringen, da der gesamte Prozess mit Anmeldung und Wartezeiten etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt. In der Regel ist ein Erscheinen 20 Minuten vor der Prüfung erwünscht, sowie das Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses zur Identifikation. Der Prüfling muss hier all seine privaten Wertgegenstände wie Mobiltelefon und Jacke wegschließen, diese dürfen nicht mit in den Prüfungsraum genommen werden. 

Ziel der Prüfung ist es die mündlichen wie schriftlichen berufsbezogenen Sprachkenntnisse zu prüfen, um den Anforderungen der Kommunikation im Alltag der Ärzte gerecht zu werden. 

AUFBAU DER PRÜFUNG

Die medizinische Fachsprachprüfung gliedert sich in drei Teile mit (in der Regel) jeweils 20 Minuten: 


  1. Anamnesegespräch (Arzt-Patientengespräch)

Die Anamneseerhebung ist äquivalent zu dem, was im Studium gelehrt wird. Der Arzt/Die Ärztin führt das Gespräch mit einem Schauspiel-Patienten und stellt gezielt Fragen, um den Ursachen für die Beschwerden des Patienten auf den Grund zu gehen. Hat sich der Prüfling ein Bild von seinem Patienten gemacht, erläutert er seine Verdachtsdiagnose und unterbreitet Vorschläge zur Diagnostik und Therapie. Dem Patienten sollen die Maßnahmen erklärt und auf Rückfragen reagiert werden. In diesem Teil der Prüfung stehen somit der mündliche Ausdruck wie auch das Hörverstehen im Mittelpunkt. Die Kommission erwartet, dass sich der Prüfling in Umgangssprache mit dem Patienten unterhalten kann und Begrifflichkeiten, die dem Patienten unklar sind, in verschiedenen Wortlauten erklären kann. 

Dem Prüfling werden hier ein Notizblock sowie ein Stift als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Sonst sind keine weiteren Hilfsmittel erlaubt. 

  1. Dokumentation (Arztbrief)

In diesem Teil soll der Prüfling seine in der Anamnese erhobenen Notizen in Form eines Kurzberichtes zusammenfassen. Die Prüflinge erhalten dafür in einigen Bundesländern eine strukturierte Vorlage. Die Notizen, die in Teil 1 der Prüfung genommen wurden sowie ein medizinisches Fachwörterbuch dienen hier als Hilfsmittel. Wichtig ist, dass in diesem Teil der Prüfung medizinische Fachbegriffe verwendet werden. Die Umgangssprache, von der der Prüfling in Teil 1 der Prüfung gebraucht gemacht hat, darf hier nicht mehr angewendet werden.  

  1. Patientenvorstellung (Arzt-Arzt Gespräch) 

In diesem Teil der Prüfung stellt der Prüfling seinen Patienten aus Teil 1 einem ärztlichen Kollegen mündlich vor. Auch hier ist es wichtig ausschließlich mit Fachtermini zu kommunizieren. Wie in Teil 2 dürfen auch hier die Notizen aus Teil 1 als Hilfsmittel genutzt werden. Dem Prüfling werden hier von dem gespielten Kollegen Fragen zum Patienten oder dem Fall gestellt, die dieser flüssig, verständlich und grammatikalisch richtig beantworten muss. Je nach Bundesland wird im Anschluss an die Patientenvorstellung ein Vokabeltest durchgeführt. Der Umfang der Wörter ist bundeslandabhängig. 

BEWERTUNG

In jedem Prüfungsteil muss der Geprüfte mindestens 60% der Punktzahl erreichen, um die Prüfung zu bestehen. Erreicht der Geprüfte in einem Teil der Prüfung weniger als 60% gilt die Prüfung als nicht bestanden. Im Falle des Nichtbestehens werden dem Prüfling Empfehlungen der Kommission aufgeschrieben, was er bis zum nächsten Termin zu verbessern hat. Nach welchen Kriterien die Kommissionen die Ärzte bewerten finden Sie bei der Ärztekammer Berlin.


Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, kann die Prüfung so oft wiederholt werden, bis sie bestanden ist. Die Landesärztekammern regeln lediglich den nächsten Termin. So ist es üblich, dass der nächste Termin nach dem ersten Nichtbestehen erst nach drei Monaten vergeben wird. Besteht der Prüfling ein zweites Mal nicht, kann es sogar bis zu sechs Monate dauern. 

KOSTEN DER MEDIZINISCHEN FACHSPRACHPRÜFUNG

Die Kosten variieren nach Bundesland. Wird die Prüfung zum ersten Mal absolviert belaufen sich die Kosten auf 300-487 Euro, eine genaue Auflistung finden Sie hier. Ab dem Zweitversuch ist die Prüfung in einigen Bundesländern etwas günstiger.

GENAUE INFORMATIONEN DER JEWEILIGEN LANDESÄRZTEKAMMERN FINDEN SIE NACHFOLGEND: 

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