top of page

Krankenhausträger

Aktualisiert: 10. Jan.



Neben der medizinischen Fachsprachprüfung ist es wichtig, sich auch mit dem deutschen Gesundheitssystem etwas auseinander zu setzen. Du musst kein Experte werden, aber Du solltest schon wissen, wie das System aufgebaut ist in dem Du künftig arbeitest. Damit Du aus diesem Urwald aus Informationen die wichtigsten Informationen erhältst, werden wir diese in ein paar Blogbeiträgen für Dich zusammenfassen.


Dieser Blogbeitrag ist einer aus “dieser Reihe”. Wir werden Dich also an die Hand nehmen und ein wenig in das deutsche Gesundheitssystem einführen. Wir werden in Zukunft also noch auf die Versicherungsarten, die Sozialversicherung, das deutsche Gesundheitssystem in Zahlen und weitere Themen eingehen.


Nutze den Exkurs aus der FSP um Dich, wie gesagt auf das System vorzubereiten in dem Du in Zukunft arbeiten wirst, aber auch, um deinen Wortschatz weiter auszubauen. Die Prüfungskommissionen achten immer mehr darauf, dass Ärztinnen und Ärzte in der Prüfung einen umfassenden und weitreichenden Wortschatz haben, der über die Inhalte der FSP hinausgeht.


Was ist ein Krankenhausträger?

Per Definition unterscheiden wir bei dem Begriff “Träger” im deutschen Recht grundsätzliche zwischen öffentlichen Trägern, wie zum Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung und den sogenannten freien Trägern, diese stehen der öffentlichen Hand zur Seite und sind einem öffentlichen Träger, wie zum Beispiel einer Gemeinde oder einem Landkreis oder dem Bund nicht untergeordnet.

Unter einem Krankenhausträger versteht man jede natürliche oder juristische Person, die ein Krankenhaus betreibt (§ 2 Nr. 1 Krankenhausgesetz - KHG).

Eine natürliche Person ist per Definition der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten. Eine natürliche Person ist also quasi jeder Mensch, das bedeutet, dass jedermann oder auch mehrere natürliche Personen ein Krankenhaus betreiben können, wie zum Beispiel eine Ärztegemeinschaft.

Allerdings werden Krankenhäuser eher von einer juristischen Person, also einer GmbH, OHG oder auch einer KG betrieben, anstatt von einer natürlichen Person.

Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Hier muss noch einmal zwischen juristischen Personen des Privatrechts (eingetragene Vereine, Stiftungen, Aktiengesellschaften, etc.) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (der Staat, Gemeinden, öffentliche Sparkassen, etc.) unterschieden werden.


Welche Arten von Krankenhausträgern gibt es?

Insgesamt gibt es drei Gruppen von Krankenhausträgern: die öffentlichen Krankenhausträger, die freigemeinnützigen Krankenhausträger und die privaten Krankenhausträger.

  1. Die öffentliche Trägerschaft: hier ist der Träger eine Anstalt, Körperschaft oder Stiftung des öffentlichen Rechts. Das bedeutet die Träger sind der Bund, das Land, die Stadt, der Landkreis oder auch ein Bezirk.

  2. Die freigemeinnützige Trägerschaft: dies sind vor allem kirchliche Orden, soziale Vereinigungen oder auch karitative Organisationen. Mögliche Betreiber der freigemeinnützigen Trägerschaft sind die katholische oder evangelische Kirche oder auch das Deutsche Rote Kreuz. Für diese Träger ist es von Vorteil, wenn sie die Voraussetzung der §§ 51-68 der Abgabenordnung (AO) vorliegen, denn dann stehen ihnen steuerliche Erleichterungen zu. Bei diesen Trägerschaften entfällt dann zum Beispiel die Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz- und Grundsteuer.

  3. Die private Trägerschaft: das Ziel dieser Körperschaft ist es vor allem Gewinn zu erwirtschaften. Das bedeutet, dass das Krankenhaus mehr Einnahmen generieren möchte, im Gegensatz zu den Ausgaben, sodass der finanzielle Bedarf mehr als gedeckelt wird. Damit der Gewinn jedoch nicht über den PatientInnen steht, bedarf es für diese Trägerschaft einer Betriebserlaubnis (einer sogenannten Konzession nach § 30 Gewerbeordnung (GewO)).

Nach neuesten Statistiken (www.destatis.de) gab es im Jahr 2020:

  • 551 öffentliche Träger

  • 620 freigemeinnützige Träger

  • 732 private Träger

Die Analysen zeigen, dass sich hier ein klarer Trend zur Privatisierung der deutschen Krankenhäuser erkennen lässt. Im Jahr 2010 sahen die Zahlen noch ganz anders aus:

  • 630 öffentliche Träger

  • 755 freigemeinnützige Träger

  • 679 private Träger

Je nach Träger sind unterschiedliche Spezialisierungen festgelegt. Mehr dazu erfahrt Ihr im Blogbeitrag: Versorgungsformen deutscher Krankenhäuser.


Welche Aufgaben und Pflichten haben Krankenhausträger?

In dem Moment, in dem sich ein Patient in einem Krankenhaus behandeln lässt, wird der Krankenhausträger unter Umständen sein Vertragspartner im Behandlungsvertrag. Zudem ist der Krankenhausträger Ansprechpartner der Krankenkassen, wenn es um Vereinbarungen seines Budgets und den Basisfallwert geht. Der Krankenhausträger ist auch Arbeitgeber des Krankenhauspersonals und somit für die Lohnzahlungen und Arbeitsverträge zuständig.

Darüber hinaus haftet der Krankenhausträger für eigenes oder fremdes Verschulden haften. Das bedeutet, dass er für eigenes Verschulden haftet, wenn er seine Organisationspflichten verletzt. Für fremdes Verschulden haftet er, wenn das Krankenhauspersonal eine Pflicht verletzt.


Wir empfehlen dir, Dich noch einmal mit den Krankenhausträgern zu beschäftigen, bevor Du deine Arbeit in einem Krankenhaus beginnst. Viele Ärztinnen und Ärzte haben zum Beispiel Vorurteile gegenüber freigemeinnützigen Trägern, weil sie denken, dass die Arbeit dort nicht der in einem öffentlichen Krankenhaus entspricht. Das stimmt so natürlich nicht. Meist sind diese Krankenhäuser eher etwas kleiner als öffentliche Krankenhäuser, wie zum Beispiel Unikliniken. Dafür machen unsere Ärztinnen und Ärzte, die in solchen kleineren Krankenhäusern anfangen, viel früher wichtige und zielführende Erfahrungen, da der Konkurrenzkampf nicht so groß ist und sie viel mehr an die Hand genommen werden und ihnen Inhalte, Fertigkeiten und Kenntnisse beigebracht werden.


Wenn Du Fragen hast, kannst Du dich jederzeit gerne melden. Unsere Partner inmed personal helfen dir gerne bei der Findung einer für dich geeigneten Stelle.


Dein ärztesprech



303 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Beitrag: Blog2 Post
bottom of page